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Betriebsführungs-
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AWP Energieaudit

Energieaudit
 

Die Energiebeschaffung hat in der Vergangenheit immer mehr an Bedeutung gewonnen. Umfangreiche Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten gilt es zu realisieren und dabei die Kunden bei Ihrem „Tagesgeschäft“ zu entlasten. Waren langfristige Verträge beim „örtlichen Versorger“ die Regel, werden nun die Energielieferverträge mit immer kürzeren Vertragslaufzeiten abgeschlossen. Dazu kommt, dass die Anzahl der überörtlichen Energieversorger stetig steigt.

Die AWP Energie GmbH beobachtet ständig den volatilen Markt, die politischen Rahmenbedingungen und ist so in der Lage fundierte Empfehlungen für die Kaufentscheidung abzugeben.

Des Weiteren unterstützt sie Ihre Kunden bei:

  • Analyse der Energieverbräuche
  • Auswahl der Lieferanten
  • Gestaltung der Verträge
  • Empfehlung für die Kaufentscheidung

Ziel beim Energieliefercontracting ist es, die Anlagen, die zur Erzeugung aller relevanten Medien (Wärme, Kälte, Druckluft, Dampf Licht) betrieben werden, professionell zu betreiben und somit eine Kostenreduzierung herbei zu führen.

Die AWP Energie GmbH betreibt die ihr für den Betrieb überlassenen Anlagen und Einrichtungen. Durch das ständige Monitoring, sowie das Optimieren dieser Anlagen, werden die Kostenreduktionen realisiert. Fern werden auf Grundlage dieser Erkenntnisse alle gesetzlichen Förder- und Rückerstattungspotentiale ausgeschöpft.

Im Bedarfsfalle kann auch, in Absprache mit dem Auftraggeber, eine Erneuerung der Anlagen herbeigeführt werden, bei denen die AWP Energie GmbH die Finanzierung vornimmt.

Die AWP Energie GmbH übernimmt beim Betriebsführungscontracting den vollständigen Betrieb der Anlagen und Einrichtungen und den dazugehörigen Ver- und Entsorgungsnetze. In größeren Liegenschaften umfasst das die Mittel- und Niederspannungsnetze, die Trafostationen, Gasnetze, Kanal, Wasserleitungsnetze, Fern- und Nahwärme. Durch den Betrieb dieser Versorgungsnetze werden sämtliche Gebäude und Einrichtungen auf den Liegenschaften versorgt und entsprechend abgerechnet. Durch die Verwendung von intelligenten Energiemanagementsystemen werden diese Netze überwacht und optimiert.

Die Norm DIN EN 16247-1 wurde im Oktober 2012 in deutscher Fassung veröffentlich und beschreibt die Anforderungen an ein Energieaudit. Am 5. Februar 2015 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Demnach müssen alle größeren Unternehmen alle vier Jahre, erstmals bis zum 5.12.2015, ein Energieaudit durchführen.

Ein Energieaudit ist für Unternehmen verpflichtend, die mind. eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Beschäftigte (dazu zählen auch Mitarbeiter bei Beteiligungen)
  • Jahresumsatz von min. 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von min. 43 Millionen Euro
Die AWP Energie GmbH ist bei der BAFA, Aufsichtsbehörde des Bundes, als Energieauditor gelistet- Wir unterstützen Sie bei der Durchführung des Audits nach DIN EN 16247-1 und begleiten Sie auch bei der Umsetzung der festgelegten Verbesserungsmaßnahmen.